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1. Abschluss des Vertrages

(a) Zwischen dem Gast und dem Hotel Deichläufer kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von dem Hotel Deichläufer zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das Hotel Deichläufer Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

(b) Wird für die Reservierung vom Hotel Deichläufer eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

(c) Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.

(d) Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

(e) Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel Deichläufer bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.

(f) Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

(g) Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel Deichläufer zulässig.

 

2. An- und Abreise

(a) Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

(b) Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel Deichläufer dem zustimmt, ist bei Abreise der volle Zimmerpreis zu zahlen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

(c) Die Anreise bei reservierten Zimmern ist i. d. R. bis 20:00 Uhr möglich. Eine spätere Anreise ist nach einer vorherigen Meldung an das Hotel Deichläufer möglich. Geschieht dies nicht, kann das Hotel Deichläufer über die Zimmer anderweitig verfügen.

Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder eine Kreditkartennummer eines von Hotel Deichläufer akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

(d) Erfolgt die Anreise bei reserviertem/n Zimmer/n nicht, kann das Hotel Deichläufer den vollen Zimmerpreis, jedoch mindestens 90 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen.

 

3. Leistungen

(a) Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den eigenen oder fremden Prospektangaben, des Hotel eigenen Internetauftritts, den Online-Booking-Portalen oder den getroffenen Vereinbarungen.

(b) Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, das bereits gebuchte Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

(c) Die im Prospekt, im Internet oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel Deichläufer  berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

(d) Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.

 

4. Zahlung

(a) Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das

Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.

(b) Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel Deichläufer eine Zwischenrechnung erstellen.

(c) Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel Deichläufer die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel Deichläufer vorbehalten.

(d) Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel Deichläufer eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

(e) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

(f) Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

 

5. Stornierungen

Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:

(a) Logis bis 9 Personen

- Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 5. Tag vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 4. und letztem Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Hotel Deichläufer 90% des Arrangementpreises.  Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 100 % des Preises fällig.

(b) Logis ab 10 Personen (Gruppen-Arrangement). Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 30. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 15. Tag 80 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.

(c) Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorstehenden Fristen um jeweils 5 Tage.

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6. Haftung

(a) Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel Deichläufer für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

(b) In den gesamten Innenräumen des Hotel Deichläufer gilt das Rauchverbot. Bei einer Zuwiderhandlung haftet der Gast für die Reinigung mit einem Betrag i. H. v. 100,00 EUR sowie für die Beseitigung der verursachten Schäden mit einem Betrag in entsprechender Höhe.

(c) Das Hotel Deichläufer haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel Deichläufer bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

(d) Das Hotel Deichläufer haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB.

(e) Bringt der Gast ein KFZ mit, und wird dies auf einem vom Hotel Deichläufer bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung vom Hotel Deichläufer von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

(f) Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Hotel Deichläufer wird ausgeschlossen.

 

7. Kündigung

(a) Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel Deichläufer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(b) Hat das HOTEL Hotel Deichläufer begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel Deichläufer das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

(c) Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel Deichläufer in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel Deichläufer der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

 

8. Sonstiges

(a) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Hotel Deichläufer und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. In öffentliche Räume dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

(b) Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

(c) Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Monate.

(d) Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel Deichläufer ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

(e) Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

 

9. Allgemeines

(a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

(b) Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von Hotel Deichläufer schriftlich bestätigt worden sind.

(c) Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotel Deichläufer als vereinbart.

(d) Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.

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